Direktion, Sekretariat & Anmeldung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung in unserer Musikschule.
Anmeldeformular zur Aufnahme an den Oö. Landesmusikschulen
Schulgeldinformation: http://www.landesmusikschulen.at/index.php/infos/tarife
Wir bitten das Anmeldeformular ausgefüllt und unterzeichnet im Sekretariat der LMS abzugeben oder per Email zuzusenden. Der Unterricht in den Hauptfächern findet wöchentlich statt, er kann als Einzel- Gruppen-oder Partnerunterricht durchgeführt werden. Zusätzlich sind nach Lehrplan Nebenfächer bzw. Ensembles zu besuchen. Schul- und Ferienzeiten richten sich nach den Pflichtschulen. Das Schulgeld ist Semesterweise zu entrichten.
Aufnahmebedingungen lt. Schulordnung des o.ö. Landesmusikschulwerks:
- Die Landesmusikschulen bzw. Zweigstellen sind nach dem Musikschulgesetz, LGBl. Nr. 28/1997, Außenstellen des Oö. Landesmusikschulwerkes. Dieses ist ein Teil des Amtes der Oö. Landesregierung.
- Näheres über den Unterrichtsbetrieb ist im Statut des Oö. Landesmusikschulwerkes geregelt und in der Amtlichen Linzer Zeitung, FolgeHier 24/1996, S. 18, verlautbart. Die für Sie zutreffenden Bestimmungen sind in der Schulordnung festgehalten.
- Die Aufnahme von Schülern erfolgt durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages durch Einschreibung mittels Anmeldeformular. Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungsplatz in einer Landesmusikschule erhalten haben, haben ihrer Lehrperson jeweils vor Ablauf eines Schuljahres ihr Interesse für die Weiterführung des Unterrichtes im darauffolgenden Schuljahr bekanntzugeben. Sollte kein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen, gilt die Vormerkung für jeweils ein Schuljahr. In diesem Falls ist eine neuerliche Anmeldung bis zum Haupteinschreibetermin vorzunehmen.
- Ferner wird ausdrücklich vermerkt, dass bei Ausfall einer oder mehrerer Unterrichtseinheiten weder die Aufsicht noch eine eventuelle Haftung betreffend den Musikschülern übernommen wird. Diese Regelung ist auch während der Zeit vor und nach dem Musikunterricht gültig.
Weiters bitten wir folgende Punkte zu beachten:
- Wenn die Daten des Schülers bzw. Erziehungsberechtigten nicht bereits vorgedruckt sind, so möge das Anmeldeformular deutlich ausgefüllt werden.
- Ist der Erziehungsberechtigte für den angemeldeten Schüler aus bestimmten Gründen nicht zur Schulgeldeinzahlung verpflichtet, sind die Daten des Zahlungspflichtigen im entsprechenden Abschnitt einzutragen. Bereits vorgedruckte Daten bitte überprüfen und erforderlichenfalls korrigieren!
- Alle gewünschten Fächer für das betreffende Schuljahr, Lehrerwünsche und eventuelle Anmerkungen wären in den entsprechenden Spalten anzuführen..
- Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung der Schulgeldeinzahlung ersuchen wir Sie, das Schulgeld nur mit den vorgedruckten Zahlscheinen einzuzahlen. Wird das Schulgeld, gemessen an der Fälligkeit, nicht oder nur teilweise innerhalb eines Monats abgestattet, so erfolgt nach Ablauf dieser Frist die 1. Mahnung und nach Ablauf eines weiteren Monats die 2. Mahnung.
- Zur Deckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes werden bis auf weiteres für jede Mahnung 4 Euro (entspricht 55. – Schilling) in Rechnung gestellt. Ab der Fälligkeit kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. a. über dem Nominalzinssatz für die zum Beginn des Zahlungsverzuges zuletzt begebene Inlandsanleihe mit fixer Verzinsung zur Verrechnung. Bei Inlandsanleihen, die in mehreren Tranchen aufgelegt werden, ist der Nominalzinssatz für die Anleihetranche mit der jeweils längeren Laufzeit für die Ermittlung der Verzugszinsen maßgeblich. Der so ermittelte Verzugszinssatz gilt unverändert bis zum Ende des Verzuges.
- Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 75 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten. Erwachsene Schüler bezahlen 50 % des Erwachsenenzusschlages, wenn mindestens ein Kind die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.
Schulgeldinformation
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!
Um das Angebot an den Oö Landesmusikschulen in vollem Umfang aufrecht erhalten zu können ist es notwendig von Zeit zu Zeit das Schulgeld den steigenden finanziellen Aufwendungen anzupassen. Das Land Oberösterreich bietet mit dem Oö Landesmusikschulwerk ein landesweites Netz mit musikalischer Nahversorgung zu sehr günstigen Tarifen an. Darüber hinaus bewirkt das familienfreundlich gestaltete Schulgeld, dass sich jede Familie bei Interesse den Musikschulbesuch auch leisten kann. Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 gelten neue Tarife.
Die aktuellen Schulgeldinformationen für das Schuljahr: https://www.landesmusikschulen.at/index.php/service/downloads-neu